Der Aussegnungsritus geschieht, bevor der Verstorbene das Haus verlässt. Rufen Sie Ihren Pfarrer an, wenn der Sterbeprozess abzusehen ist oder der Mensch bereits gestorben ist. Dieser Anruf ist jederzeit möglich unter 0151-462 544 84
Der Bestattungstermin findet in enger Absprache zwischen Angehörigen, Pfarrer und Bestattungsinstitut statt. Die Trauerfeier kann in der Kirche, in der Friedhofshalle oder auch beim Bestattungsinstitut stattfinden.
Wenn der verstorbene Mensch ausgetreten oder nicht getauft war, ist trotzdem eine gottesdienstliche Feier möglich. Dabei achten wir darauf, dass der Mensch nicht „posthum“ vereinnahmt wird. Der würdige Abschied steht im Vordergrund.
Und bis wir uns wieder sehen, halte Gott dich fest in seiner Hand.
Gesangbuch "Kommt atmet auf", Nr. 0114
Eine kirchliche Bestattung ist immer ein Gottesdienst mit Gebet, Glaubensbekenntnis, Lesung und Ansprache. Auch die Gemeinde nimmt von einem der Ihren Abschied. Daher ist der „Normalfall“ eine öffentliche Bestattung. Natürlich berücksichtigen wir, wenn es „im kleinsten Kreis“ sein soll, denn auf die besonderen Verhältnisse wird immer eingegangen.
Unsere Trauerfeiern sind nicht mehr so streng liturgisch wie noch vor etlichen Jahren. Liedwünsche (Solo oder elektronisch) können in aller Regel berücksichtigt werden, auch die Angehörigen selbst können zu Wort kommen. Reden Sie mit Ihrem Pfarrer!
In der Alten Kirche war es Kennzeichen der Christen, dass niemand alleine sterben musste. Nach dem Leben hier hoffen wir auf die Aufnahme in Gottes Reich – in der Nachfolge Jesu, der am dritten Tage auferstanden ist.
In der Aussegnung wird der verstorbene Mensch dreimal mit dem Zeichen des Kreuzes auf die Stirn gesegnet mit den Worten: „Nimm hin das Zeichen des Kreuzes, Du gehörst Christus, dem Gekreuzigten; Nimm hin das Zeichen des Kreuzes, Du gehörst Christus dem Auferstandenen. Nimm hin das Zeichen des Kreuzes, in diesem Zeichen besiegst Du den Tod.